In den Jahren 1858 – 1868 gab es eine „Aufseherschule“ in Lüneburg. Sie bildete eine seltene Ausnahme. Im Jahre 1912 hieß es in Kriegmanns „Gefängniskunde“: „Aufseherschule kennt der deutsche Strafvollzug nicht.“ Noch 1923 wurde der Strafvollzug „als einziger Beruf bezeichnet, für den eine besondere Ausbildung als nicht erforderlich angesehen wird.“

 

Nach dem Zusammenbruch des Nazi-Regimes wurde die Notwendigkeit gesehen, Vollzugsbedienstete auf ihre Arbeit durch eine gezielte Schulung vorzubereiten. Am 15.11.1945 eröffnete in Hamburg-Rissen eine Schule für alle Strafvollzugsbeamten der britischen Besatzungszone (also für Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen). Die meisten Schüler kamen aus Nordrhein-Westfalen.

Als Schulungsstätte diente eine am Rande der Stadt gelegene Villa, in der die Lehrgangsteilnehmer auch untergebracht waren. Die Schule bestand aus etwa 50 Lehrgangsteilnehmern, die in fünf Klassen zu je 10 Anwärtern unterrichtet wurden. Die Lehrgangsdauer für die Aufsichtsbeamten betrug lediglich 3 bis 4 Wochen.

Das Ziel des Kurzlehrgangs lag darin, „tieferes Verständnis für die Absichten des Vollzuges zu wecken, etwas spüren zu lassen, von der Bedeutung der Aufgaben des Vollzugs und fähiger zu machen, auf den gefangenen Menschen in rechter Weise zu wirken“. Am 31.03.1952 wurde die Vollzugsschule in Hamburg-Rissen geschlossen.

1952 nahm die Strafvollzugsschule für das Land Nordrhein-Westfalen in Remscheid-Lüttringhausen (Masurenstraße 27) ihre Arbeit mit dem Schulleiter Herrn Dr. Engelhardt und seinem Vertreter Herrn Dr. Feige auf. Bereits 1950 wurden in Remscheid-Lüttringhausen Beamtenunterkünfte geschaffen. Die Landesjustiz-vollzugsschule wurde der JVA Remscheid angegliedert. Die Strafvollzugs-bediensteten aus Nordrhein-Westfalen wurden nunmehr zur Ausbildung in Remscheid zusammengefasst.